Ablauf / Kosten

Therapieablauf

Zu Beginn einer Therapie finden zunächst bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen statt, bei denen wir uns kennenlernen können und ich überprüfen kann, ob und welche psychische Störung bei Ihnen vorliegt. Diese Kosten werden grundsätzlich von jeder privaten und gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Je nachdem, auf welche Behandlungsziele wir uns gemeinsam einigen, beantrage ich dann bei Ihrer Privaten Krankenkasse (oder Beihilfe, Unfallkasse, etc.) oder Gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten für weitere Therapiesitzungen.
In der Regel finden die psychotherapeutischen Sitzungen einmal pro Woche statt. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten.

Informationen zu den Kosten

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie in vollem Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Die Kosten differieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände bei der Ausführung. Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Privatpatienten / Privatversicherte

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse (oder Beihilfe, Unfallkasse, etc.) versichert sind, dann werden in der Regel alle Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings ist Psychotherapie auch in manchen Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Sie müssen deshalb klären, ob Psychotherapie im Rahmen von Ihrem Versicherungsvertrag möglich ist bzw. ob es bestimmte Einschränkungen gibt (z.B. Beschränkungen in der Stundenzahl). Ich bin Ihnen gerne bei der Abklärung behilflich.

Selbstzahler

Es ist auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Wenn Sie Selbstzahler sind haben Sie keine Formalitäten zu beachten und unterliegen keinen Einschränkungen. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhält Informationen über die Psychotherapie. Es ist vollkommene Anonymität gewährleistet. Der Ablauf (Therapiedauer, Stundendauer und -frequenz) kann dann eigens auf Ihre Wünsche bzw. zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Gesetzliche Krankenkasse

Ich habe eine volle Kassenzulassung und kann auch mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

Noch Fragen?

Sollten bei Ihnen noch Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Kosten bestehen, zögern Sie bitte nicht sich mit mir in Verbindung zu setzen. Es ist mir ein Anliegen, völlige Transparenz bei den Kosten zu gewährleisten.